Urteil Rückgängigmachen einer Modernisierungsmaßnahme
Schlagworte
Rückgängigmachen einer Modernisierungsmaßnahme; bauliche Veränderung, Rücknahme; Duldungspflicht (Mieter); Treu und Glauben
Leitsatz
Der Vermieter ist nicht berechtigt, bauliche Veränderungen, die zu einer Modernisierung geführt haben, wieder rückgängig zu machen, wenn die Preisstelle für Mieten den Modernisierungszuschlag auf 0 DM festsetzt.
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