Urteil Rückgabeanspruch auf einen einzelnen Vermögenswert eines Treuhandunternehmens


Schlagworte

Rückgabeanspruch auf einen einzelnen Vermögenswert eines Treuhandunternehmens; Verfügungsberechtigung der Treuhandanstalt; Treuhandanstalt

Leitsatz

Die Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben ist nach § 2 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 VermG nicht verfügungsberechtigt, wenn der Rückgabeanspruch nicht auf ein Unternehmen oder einen Betriebsteil oder auf Reste eines Unternehmens oder Betriebsteils gerichtet, sondern auf einen einzelnen Vermögenswert eines Treuhandunternehmens beschränkt ist, der nur dem Vermögen des entzogenen Unternehmens entstammt; in einem solchen Fall ist sie auch nicht Verfügungsberechtigte im Sinne des § 16 Abs. 1 InVorG.

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