Urteil Rückgabe von Mietzubehör
Schlagworte
Rückgabe von Mietzubehör; Rückgabe der Mietsache (Zubehör); Zubehör (Rückgabe des vermieteten); Verjährung des Anspruchs auf Rückgabe von Zubehör
Leitsatz
Der Anspruch des Vermieters auf Rückgabe von Zubehör, das der Mieter bei Rückgabe der Mietsache behält, verjährt nicht gemäß § 558 BGB in sechs Monaten.
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