Urteil Rückforderung von Zahlungen des Mieters auf Betriebskostennachforderungen aus verspäteten Abrechnungen
Schlagworte
Rückforderung von Zahlungen des Mieters auf Betriebskostennachforderungen aus verspäteten Abrechnungen; Bereicherung
Leitsatz
Der sich aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB ergebende Bereicherungsanspruch eines Wohnungsmieters, der die wegen Versäumung der Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB nach § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB ausgeschlossene Betriebskostennachforderung des Vermieters bezahlt hat, ist nicht in entsprechender Anwendung des § 214 Abs. 2 Satz 1 BGB ausgeschlossen.
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