Urteil Rückforderung von Betriebskostenvorschüssen wegen fehlerhafter Abrechnung nach substantiierter Gegenrechnung nach Belegeinsicht


Schlagworte

Rückforderung von Betriebskostenvorschüssen wegen fehlerhafter Abrechnung nach substantiierter Gegenrechnung nach Belegeinsicht

Leitsätze

1. Der Mieter, der Betriebskostenvorauszahlungen zurückverlangt, muß die Betriebskostenabrechnung inhaltlich substantiiert angreifen und muß dazu vorher in die Abrechnungsunterlagen einsehen. Es genügt nicht, beanstandete Positionen einfach außer Ansatz zu lassen bzw. um einen pauschalen Betrag zu vermindern.

2. Zur Belegeinsicht darf der Mieter nicht pauschal die Übersendung von Abrechnungskopien verlangen, sondern muß vor Ort Einsicht nehmen und kann dann gegebenenfalls Einzelkopien zwecks weiterer Überprüfung verlangen. (Leitsätze der Redaktion)

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