Urteil Rückforderung der nicht an den Erwerber weitergegebenen Mietkaution auf direktem Wege vom Veräußerer
Schlagworte
Rückforderung der nicht an den Erwerber weitergegebenen Mietkaution auf direktem Wege vom Veräußerer
Leitsatz
Hat der frühere Vermieter bei der Veräußerung des Grundstücks die Mietkaution nicht dem Erwerber und neuen Vermieter weitergegeben, und hat dieser keine Ansprüche gegen den Mieter, kann der Mieter die Kaution direkt vom früheren Vermieter/Veräußerer herausverlangen oder gegen dessen Forderungen Aufrechnung erklären.
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