Urteil Rückerstattungsverfahren
Schlagworte
Rückerstattungsverfahren; Restitutionsverfahren; Gerichtszuständigkeit
Leitsatz
Für eine Klage im Rückerstattungsverfahren betreffend ein Unternehmen ist bei auswärtigem Wohnsitz des Klägers in Sachsen das Verwaltungsgericht Dresden örtlich zuständig.
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