Urteil Rückerstattung überzahlten Wohngeldes


Schlagworte

Rückerstattung überzahlten Wohngeldes

Leitsatz

Nehmen die Wohnungseigentümer unbenannte Zahlungen des Bauträgers (Verkäufers), die zwar nach Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft, nicht aber auf beschlossene Wirtschaftspläne erfolgen, zu Informationszwecken in die Jahresabrechnung für die betreffende Wirtschaftsperiode auf, entsteht ein Rückforderungsanspruch des Bauträgers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft, weil ein Rechtsgrund für die Zahlungen nicht ersichtlich ist. (Leitsatz der Redaktion)

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