Urteil Rückbau


Schlagworte

Rückbau; stillschweigender Verzicht auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes durch Genehmigung des Vermieters

Leitsätze

1. Der Erwerber ist an eine Genehmigung des früheren Vermieters für bauliche Veränderungen durch den Mieter gebunden.

2. Der Mieter ist zur Wiederherstellung des früheren Zustands nicht verpflichtet, wenn ein nachvollziehbares Interesse des Vermieters am Rückbau nicht ersichtlich ist (hier: Fliesenarbeiten) und in der Genehmigung kein ausdrücklicher Vorbehalt gemacht wurde.

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