Urteil Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags
Schlagworte
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags; Ausgleichspflicht für Übermaßnutzung einer Forstfläche bei Sturmschaden
Leitsatz
Beinhaltet der rückabzuwickelnde Grundstückskaufvertrag eine Verpflichtung des Käufers zu ordnungsgemäßer Forstwirtschaft, so ist als Sturmschaden angefallenes Holz nicht als Nutzung zu berücksichtigen. Daraus erzielte Verwertungserlöse unterfallen deshalb nicht der Ausgleichspflicht für Übermaßnutzung.
(Leitsatz der Redaktion)
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