Urteil Rückzahlung einer Reservierungsgebühr für Grundstückskauf


Schlagworte

Rückzahlung einer Reservierungsgebühr für Grundstückskauf

Leitsätze

1. Eine im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag über eine Immobilie geschlossene Reservierungsvereinbarung ist notariell zu beurkunden, weil diese zum Zwecke eines späteren Kaufvertrags geschlossene Vereinbarung eine rechtliche Einheit mit dem Kaufvertrag bildet.

2. Überschreitet eine Reservierungsgebühr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag über eine Immobilie 10 % einer üblichen Maklerprovision, 5.000 € absolut oder 0,3% des Kaufpreises, begründet sie für den Fall der Nichtveräußerung oder des Nichterwerbs ins Gewicht fallende Nachteile und solchen Druck oder Zwang, dass sie ohne notarielle Beurkundung unwirksam ist.

(Leitsätze der Redaktion)

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