Urteil Rückforderung von trotz Mangelkenntnis vorbehaltlos gezahlter Miete, Mietminderung, positive Kenntnis der Nichtschuld erfordert Kenntnis der Rechtslage
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Rückforderung von trotz Mangelkenntnis vorbehaltlos gezahlter Miete, Mietminderung, positive Kenntnis der Nichtschuld erfordert Kenntnis der Rechtslage
Leitsatz
Zahlt der Mieter trotz Vorliegens eines Mangels vorbehaltlos die vollständige Miete, kann er seine Überzahlungen gemäß § 812 BGB im Umfang der gemäß § 536 BGB eingetretenen Minderung kondizieren, ohne dass dem Vermieter im Rahmen des § 814 Alt. 1 BGB für eine mieterseitige Kenntnis seiner Nichtschuld Darlegungs- oder Beweiserleichterungen zugutekommen. Eine tatsächliche Vermutung, dem Mieter sei „sein Recht zur Herabsetzung der Miete“ regelmäßig in einer die Anwendbarkeit des § 814 Alt. 1 BGB begründenden Weise bekannt, ist nicht gerechtfertigt (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 16. Juli 2003 - VIII ZR 274/02, BGHZ 155, 380, juris Tz. 21).
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