Urteil Rückforderung einer geschenkten Eigentumswohnung für erweiterten Elternunterhalt
Schlagworte
Rückforderung einer geschenkten Eigentumswohnung für erweiterten Elternunterhalt
Leitsatz
Verschenkt der zum Elternunterhalt Verpflichtete eine selbstgenutzte, unterhaltsrechtlich als Vermögen nicht einsetzbare Eigentumswohnung und behält er sich daran einen lebenslangen Nießbrauch vor, so kann sich seine unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit nicht durch einen Rückforderungsanspruch nach § 528 Abs. 1 BGB erhöhen.
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