Urteil Rückforderung der überzahlten Miete nach Minderung auch ohne Vorbehalt, keine erweiterte Rechenschaftspflicht nach Verurteilung zur Vorauszahlung der Kosten im Wege der Zwangsvollstreckung


Schlagworte

Rückforderung der überzahlten Miete nach Minderung auch ohne Vorbehalt, keine erweiterte Rechenschaftspflicht nach Verurteilung zur Vorauszahlung der Kosten im Wege der Zwangsvollstreckung

Leitsätze

1. Dem Rückforderungsanspruch des Mieters wegen überzahlter Mieten bei Bestehen eines Minderungsrechts steht nicht § 814 BGB (Zahlung in Kenntnis der Nichtschuld) entgegen, weil bei der Vorauszahlung der Miete am Monatsanfang der Mieter nicht weiß, ob und wie ein Mangel in diesem Monat beseitigt werden wird (Anschluss an LG Berlin GE 2020, 60).

2. Ist der Vermieter durch Beschluss nach § 887 ZPO verurteilt worden, Vorauszahlung für die Kosten einer Selbstvornahme des Mieters zur Mängelbeseitigung zu leisten, kann er vom Mieter keine vollständige Abrechnung nach § 259 BGB verlangen.

(Leitsätze der Redaktion)

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