Urteil Riemchen im Arbeitsbereich der Küche keine Fliesen


Schlagworte

Riemchen im Arbeitsbereich der Küche keine Fliesen; fehlender Merkmalsbezug zur Wohnung; kein hochwertiger Bodenbelag bei fehlender Fußleiste; konkludente Zustimmung

Leitsätze

1. Sogenannte Riemchen im Arbeitsbereich der Küche sind mit Fliesen nicht vergleichbar und stellen kein wohnwerterhöhendes Merkmal dar.

2. Wohnwerterhöhende Merkmale in der Merkmalgruppe 4 - Gebäude - liegen nicht vor, wenn sie keinen Bezug zur Wohnung aufweisen und nicht zu einem Nutzungsvorteil führen.

3. Kein hochwertiger Bodenbelag bei fehlender Fußleiste.

4. Keine konkludente Zustimmung des Mieterhöhungsverlangens durch vorbehaltlose Zahlung, wenn ausdrückliche Zustimmung gefordert.

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