Urteil Richterliche Inhaltskontrolle eines satzungsmäßig festgelegten Vetorechts bei einer Publikumsgesellschaft
Schlagworte
Richterliche Inhaltskontrolle eines satzungsmäßig festgelegten Vetorechts bei einer Publikumsgesellschaft
Leitsatz
Der Schutz der Kommanditisten einer Publikumsgesellschaft gebietet es, daß diese Änderungen des Gesellschaftsvertrages mehrheitlich beschließen können.
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