Urteil Revisionsbegründung
Schlagworte
Revisionsbegründung
Leitsatz
Nach Zulassung der Revision ist eine gesonderte Revisionsbegründung - sei es auch nur in Form einer Bezugnahme gemäß § 551 Abs. 3 Satz 2 ZPO - stets notwendig, und zwar auch dann, wenn bereits die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde die gemäß § 551 Abs. 3 Satz 1 ZPO für eine Revisionsbegründung erforderlichen Elemente enthält (entgegen BGH, Urteil vom 7. Juli 2004 - IV ZR 140/03 - NJW 2004, 2981).
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