Urteil Revision gegen Beschwerdeentscheidung des Bezirksgerichts im gerichtlichen Verkaufsverfahren zur Aufhebung einer Miteigentümergemeinschaft
Schlagworte
Revision gegen Beschwerdeentscheidung des Bezirksgerichts im gerichtlichen Verkaufsverfahren zur Aufhebung einer Miteigentümergemeinschaft
Leitsatz
Das nach dem Recht der früheren DDR statthafte Rechtsmittel der Revision gegen einen nach dem 1. Juli 1990 auf Beschwerde ergangenen Beschluß des Bezirksgerichts betreffend eine Entscheidung des Kreisgerichts im gerichtlichen Verkaufsverfahren zur Aufhebung einer Miteigentümergemeinschaft ist seit dem Wirksamwerden des Beitritts nach den in Kraft gesetzten Vorschriften nicht mehr statthaft.
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