Urteil restriktive Auslegung der Aufrechnungsverbotsklausel im Falle gleichzeitig vereinbarter Vorleistungsklausel
Schlagworte
restriktive Auslegung der Aufrechnungsverbotsklausel im Falle gleichzeitig vereinbarter Vorleistungsklausel
Leitsätze
1. Die im Formularmietvertrag für ein Wohnraummietverhältnis für die Mietzinszahlung vereinbarte Vorleistungsklausel ist nicht unwirksam, selbst wenn der Mietvertrag zusätzlich die Klausel enthält, daß der Mieter gegen eine Mietzinsforderung nur aufrechnen kann, wenn die Forderung, mit der aufgerechnet wird, entweder auf § 538 BGB beruht oder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
2. In einem solchen Fall erfaßt das Aufrechnungsverbot nicht die Ansprüche des Mieters aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB), die darin begründet sind, daß der Mieter wegen einer Mangelhaftigkeit der Mietsache gemäß § 537 BGB nur einen geringeren Mietzins schuldet, den höheren vertraglich vereinbarten Mietzins jedoch vor Kenntnis des Mangels bereits entrichtet hat.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?