Urteil Restitutionsverbot
Schlagworte
Restitutionsverbot
Leitsätze
1. Maßnahmen im Zusammenhang mit dem sächsischen Volksentscheid waren auf die SMAD‑Befehle Nr. 124/45 und Nr. 64/48 gestützt.
2. Nach der Rechtsprechung des BVerfG werden sämtliche Maßnahmen der sogenannten Boden- und Industriereform sowie Reparationsmaßnahmen vom Restitutionsverbot in Nr. 1 der Gemeinsamen Erklärung erfasst. An diese Feststellung sind die einfachen Gerichte durch § 31 BVerfGG gebunden. Auf einen anderweitigen Vortrag zu den geschichtlichen Hintergründen der Industrie- und Bodenreform kommt es daher nicht an.
3. Nr. 1 der Gemeinsamen Erklärung enthält ein unmittelbar wirkendes Restitutionsverbot, ohne dass es einer Wiederholung in anderen Gesetzen bedarf.
(Nichtamtliche Leitsätze)
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