Urteil Restitutionsklage wegen Entscheidungen des EGMR
Schlagworte
Restitutionsklage wegen Entscheidungen des EGMR
Nichtamtliche Leitsätze
1. Eine Restitutionsklage gegen ein rechtskräftiges Urteil eines deutschen Gerichts kann nicht darauf gestützt werden, daß der EGMR in einem späteren, in einer anderen Sache ergangenen Urteil eine von dem deutschen Gericht abweichende Rechtsauffassung vertreten hat. Denn das Urteil des EGMR vom 22. Januar 2004 (ZOV 2004, 10) ist keine "Urkunde" i. S. d. § 580 Nr. 7 b ZPO.
2. Der Entscheidung des EGMR kommt keine die innerstaatliche Rechtsordnung unmittelbar gestaltende Wirkung zu.
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