Urteil Restitutionsgrundstück


Schlagworte

Restitutionsgrundstück; Belastung; Grundpfandrecht; Modrow-Käufer; Hausausbau; Hausumbau; Baufinanzierung; Finanzierung; Löschungsanspruch

Leitsätze des Einsenders

1. Das restitutionsbelastete Grundstück darf mit Grundpfandrechten auch nicht von demjenigen Modrow-Käufer belastet werden, dem nach erfolgter Restitution ein sachenrechtlicher Bereinigungsanspruch zusteht.

2. Die dingliche Belastung des Restitutionsgrundstückes durch den Modrow-Käufer zur Finanzierung von Krediten zum Haus-, -aus- und -umbau ist nicht nach § 3 Abs. 2 Satz 2 VermG gerechtfertigt.

3. Der Anspruch des (Alt-) Eigentümers auf Löschung der dinglichen Belastung kann nach § 887 ZPO bewirkt werden.

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