Urteil Restitutionsbescheid
Schlagworte
Restitutionsbescheid; Rechtsbehelfsbelehrung; Widerspruchsfrist
Leitsatz
Eine dem Restitutionsbescheid beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung, daß der Widerspruch "schriftlich oder zur Niederschrift" eingelegt werden könne, setzt die Widerspruchsfrist nicht in Lauf.
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