Urteil Restitutionsberechtigte
Schlagworte
Restitutionsberechtigte; Gemeinde; Gesellschaftsbeteiligung
Leitsatz
Eine Gemeinde ist nicht deshalb restitutionsberechtigt im Sinne von Art. 21 Abs. 3, 22 Abs. 1 Satz 7 EV, weil sie an der in Volkseigentum überführten privatrechtlichen Gesellschaft beteiligt war.
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