Urteil Restitutionsausschluss
Schlagworte
Restitutionsausschluss; Ausschlussgrund; Gemeingebrauch; öffentlicher Parkplatz; Parkplatz; Eigentumsbeschränkung
Leitsätze
1. § 5 Abs. 1 lit. b VermG ist mit Art. 14 GG vereinbar.
2. Eine Restitution ist auch dann nach § 5 Abs. 1 lit. b VermG ausgeschlossen, wenn die Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs am Restitutionsobjekt durch den privaten Berechtigten gewährleistet werden würde.
3. § 1 Abs. 3 EntschG ist verfassungsgemäß.
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