Urteil Restitutionsausschluss
Schlagworte
Restitutionsausschluss; Erwerb mit Mitteln des Unternehmens; Bruchteilsrestitution; Wiedergutmachung; Rückerstattung
Leitsätze
1. Vermögensgegenstände, die im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG von einem Unternehmen "später angeschafft" worden sind, sind solche Gegenstände, die "mit Mitteln des Unternehmens" erworben wurden, wobei die Vermutung des § 3 Abs. 1 Satz 6 VermG in vollem Umfang zum Tragen kommt. § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG, der sich mit der Einzelrestitution von Bruchteilen an Vermögensgegenständen befasst, die früher dem Unternehmen gehörten, stellt das Gesetz anders als § 6 Abs. 1 Satz 1 VermG i. V. m. § 2 URüV in § 3 Abs. 1 Satz 6 VermG darauf ab, ob die Vermögensgegenstände mit Mitteln des Unternehmens erworben wurden.
2. Für die Auslegung des § 3 Abs. 1 Satz 4 und 6 VermG bleibt allein die eingetretene Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft ausschlaggebend.
3. Die Berechtigten i. S. d. § 1 Abs. 6 VermG dürfen durch die Eingliederung ihrer Ansprüche in das Vermögensgesetz weder schlechter noch besser als bei der Anwendung der alliierten Rückerstattungsrechte gestellt werden.
(Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?