Urteil Restitutionsausschluss
Schlagworte
Restitutionsausschluss; Entschädigungsanspruch; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Entschädigungshöhe
Leitsätze (des Einsenders)
1. Ein Entschädigungsanspruch dem Grunde nach ist auch für später angeschaffte Grundstücke im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 6 VermG eröffnet, wenn ein Fall des § 1 Abs. 6 VermG vorliegt und die Rückgabe des Grundstücks ausgeschlossen ist.
2. Die Vorschrift des § 2 NSVEntschG enthält ausschließlich Regelungen zur Höhe der Entschädigung (Bestätigung der BVerwG-Urteile vom 19. Januar 2005 - 8 C 20.03 -, ZOV 2005, 112 und - 8 C 22.03 -)
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