Urteil Restitutionsantrag nach Verlassen der ehemaligen DDR
Schlagworte
Restitutionsantrag nach Verlassen der ehemaligen DDR
Leitsatz
Die Beschwerdebegründung führt auf die Frage, ob ein im Restitutionsrechtsstreit beigeladener Verfügungsberechtigter nach Rechtskraft der Abweisung der Klage auf Rückübertragung des in seinem Eigentum stehenden Vermögenswertes im Falle eines späteren behördlichen Wiederaufgreifens des Verfahrens unter gleichzeitiger erneuter Ablehnung des Rückübertragungsbegehrens Widerspruch gegen das Wiederaufgreifen erheben oder ob er dessen Rechtswidrigkeit erst bei erneuter Klage auf Rückübertragung des Vermögenswertes im Verwaltungsprozess geltend machen kann. Diese Frage ist für das angestrebte Revisionsverfahren erheblich. Ob zu ihrer Lösung auf die Grundsätze zurückgegriffen werden kann, die für die Drittanfechtung einer Feststellung der Restitutionsberechtigung gelten, ist bislang nicht geklärt.
(Leitsatz der Redaktion)
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