Urteil Restitutionsantrag
Schlagworte
Restitutionsantrag; Frist; Antragsrücknahme; Miterbe; Beiladung; Prozessstandschaft; Vertretung
Leitsatz
Der im eigenen Namen fristgemäß gestellte Restitutionsantrag eines Mitglieds einer Erbengemeinschaft kommt zwar im Fall einer Restitution den Miterben zugute; er vermittelt den Miterben aber nicht die Position eines Antragstellers. Wird der fristgemäße Antrag zurückgenommen, können die anderen Miterben nur durch einen eigenen fristgemäßen Antrag den materiellen Ausschluss des Restitutionsanspruchs verhindern.
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