Urteil Restitutionsanspruch des Bundes
Schlagworte
Restitutionsanspruch des Bundes; Finanzvermögen; gesetzlicher Eigentumsübergang; Nichteintrittsfiktion; restitutionsähnliches Schuldverhältnis; share-deal; zuordnungswidrige Veräußerung; Zuordnungsvorbehalt bei der Privatisierung; Schuldner der Erlösauskehrverpflichtung nach Privatisierung
Leitsätze
1. § 1 c VZOG gilt auch bei einer zuordnungswidrigen Veräußerung von zu restituierendem früheren Reichsvermögen nach erfolgter Privatisierung im Wege des Anteilsverkaufs.
2. Entgegen dem missverständlichen Wortlaut des § 16 VZOG ist Erlösauskehrverpflichteter in derartigen Fällen nicht die Treuhandanstalt, sondern das verfügungsberechtigte Unternehmen.
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