Urteil Restitutionsanspruch


Schlagworte

Restitutionsanspruch; Investitionsvorrangbescheid; Investitionsvorrangbehörde; Vorhabenplan

Leitsätze

Der Anmelder eines Restitutionsanspruchs wird durch einen den anmeldebelasteten Vermögenswert betreffenden rechtswidrigen Investitionsvorrangbescheid schon dann in seinen Rechten verletzt, wenn der angemeldete Anspruch nicht offensichtlich unbegründet ist.

Die Investitionsvorrangbehörde ist nicht verpflichtet, der Mitteilung an den Anmelder über die beabsichtigten Investitionen den Vorhabenplan des Investors im Original beizufügen.

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