Urteil Restitutionsanspruch
Schlagworte
Restitutionsanspruch; Anmeldung; vollmachtlosen Vertreter; Ausschlussfrist; Genehmigung
Leitsatz
Die Anmeldung eines Restitutionsanspruchs durch einen vollmachtlosen Vertreter kann nach Ablauf der Ausschlußfrist (§ 30 a VermG) nicht rückwirkend genehmigt werden.
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