Urteil Restitutionsanspruch
Schlagworte
Restitutionsanspruch; Abtretung; Parteiänderung; Parteiwechsel; Prozessübernahme; Prozesserklärung
Leitsatz
Hat eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts einen Restitutionsanspruch nach Rechtshängigkeit an einen Dritten abgetreten, kann der Zessionar den Prozeß anstelle der Zedentin nur mit Zustimmung des Beklagten übernehmen.
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