Urteil Restitutionsanspruch
Schlagworte
Restitutionsanspruch; Rückübertragungsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaft; Nötigung; Androhung einer Zwangsenteignung
Leitsatz
Für das Vorliegen einer Nötigung i. S. d. § 1 Abs. 3 VermG genügt das Inaussichtstellen eines Übels, auf das der Nötigende Einfluß zu haben zumindest vorgibt (hier: Erzwungener Abschluß eines Kaufvertrages aufgrund der Ankündigung einer ansonsten durchgeführten Zwangsenteignung).
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