Urteil Restitution, Nationalsozialismus, Entschädigung
Schlagworte
Restitution, Nationalsozialismus, Entschädigung
Leitsätze
§ 2 NS-VEntschG regelt ausschließlich die Höhe der Entschädigung. Das gilt auch für die neu eingefügte Anrechnungsvorschrift des Satzes 4.
Der Restitutionsausschlußgrund des redlichen Erwerbs (§ 4 Abs. 2 VermG) greift auch gegenüber einem Anspruch auf Einräumung von Bruchteilseigentum nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG durch.
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