Urteil Restitution eines Grundstücks
Schlagworte
Restitution eines Grundstücks; unbewegliches Vermögen; Grundstücksrestitution; belegene Sache; Kollisionsrecht; Rückverweisung; Erbrecht; Rückerstattungsanspruch als vererbliches Vermögen
Leitsatz
Ansprüche aus dem Vermögensgesetz auf Restitution eines Grundstücks sind nicht als unbewegliches Vermögen zu qualifizieren, wenn nach dem maßgebenden ausländischen Kollisionsrecht nur insoweit auf deutsches Recht als das Recht der belegenen Sache zurückverwiesen wird (im Anschluß an BGHZ 121, 22).
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