Urteil Restitution bei umgewandelten Gemeindegrundstücks
Schlagworte
Restitution bei umgewandelten Gemeindegrundstücks; Sportstättengrundstück; Anteilsveräußerung unter dem Vorbehalt der Rückübertragung
Leitsätze
Der Restitution ehemaligen volkseigenen Vermögens an eine Gemeinde steht nicht entgegen, daß der Vermögensgegenstand im Wege der Umwandlung in das Eigentum eines Treuhandunternehmens übergegangen ist.
Die Rückübertragung eines Sportstättengrundstücks an eine Gemeinde wird dadurch, daß die von der Treuhandanstalt gehaltenen Geschäftsanteile der Grundstückseigentümerin an einen privaten Dritten übertragen wurden, nicht ausgeschlossen, wenn die Anteilsveräußerung unter dem Vorbehalt der Rückübertragung des Vermögensgegenstandes erfolgt ist.
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