Urteil Restitution bei umgewandelten Gemeindegrundstücks


Schlagworte

Restitution bei umgewandelten Gemeindegrundstücks; Sportstättengrundstück; Anteilsveräußerung unter dem Vorbehalt der Rückübertragung

Leitsätze

Der Restitution ehemaligen volkseigenen Vermögens an eine Gemeinde steht nicht entgegen, daß der Vermögensgegenstand im Wege der Umwandlung in das Eigentum eines Treuhandunternehmens übergegangen ist.

Die Rückübertragung eines Sportstättengrundstücks an eine Gemeinde wird dadurch, daß die von der Treuhandanstalt gehaltenen Geschäftsanteile der Grundstückseigentümerin an einen privaten Dritten übertragen wurden, nicht ausgeschlossen, wenn die Anteilsveräußerung unter dem Vorbehalt der Rückübertragung des Vermögensgegenstandes erfolgt ist.

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