Urteil Restitution
Schlagworte
Restitution; dingliches Nutzungsrecht; Gebäudegrundfläche; Teilfläche
Leitsatz
Die Restitution eines über 2.000 qm großen Grundstücks, für das ein dingliches Nutzungsrecht nur im Umfang der Gebäudegrundfläche verliehen wurde, ist für die über 500 qm große Teilfläche möglich.
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