Urteil Restitution
Schlagworte
Restitution; Grundstücksrestitution; Antragsfrist; Ausschlussgründe; Unmöglichkeit der Rückgabe; finanzieller Ausgleich
Leitsatz
Der in § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG geregelte Ausschluss der Rückübertragung wegen einer von der Natur der Sache her bestehenden Unmöglichkeit ist im Vermögenszuordnungsrecht entsprechend anwendbar.
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