Urteil Reprivatisiertes Unternehmen


Schlagworte

Reprivatisiertes Unternehmen; Ausgleichsanspruch; Unternehmensrestitution; Vermögenslage; Ertragslage; Verschlechterung; Anpassungsantrag; werbendes Unternehmen

Leitsätze

1. Ein Anspruch auf Ausgleich wesentlicher Verschlechterung der Vermögens- oder Ertragslage gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 VermG kann nur bei noch werbend tätigen Unternehmen bestehen, die gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 VermG als Unternehmen zurückgegeben werden.

2. Selbst im Falle einer Entscheidung über Ausgleichsansprüche nach Rückgabe des Unternehmens aufgrund eines Anpassungsantrages nach § 6 Abs. 8 VermG muss das bereits zurückübertragene Unternehmen nach dem Zweck des § 6 Abs. 1 Satz 2 VermG im Zeitpunkt dieser Anpassung noch werbend tätig sein.

(Leitsätze der Entscheidung entnommen)

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.