Urteil Repräsentativer Eingangsbereich des Vorderhauses als wohnwerterhöhendes Merkmal für Wohnung im Seitenflügel


Schlagworte

Repräsentativer Eingangsbereich des Vorderhauses als wohnwerterhöhendes Merkmal für Wohnung im Seitenflügel; Mieterhöhung; Berliner Mietspiegel; Orientierungshilfe

Leitsatz

Ein repräsentativer Eingangsbereich des Vorderhauses ist als wohnwerterhöhendes Merkmal bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für eine Wohnung im Seitenflügel jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn der Seitenflügel auch über den repräsentativen Eingangsbereich des Vorderhauses zu erreichen ist.

(Leitsatz der Redaktion)

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