Urteil Repräsentativer Eingangsbereich des Vorderhauses als wohnwerterhöhendes Merkmal für Wohnung im Seitenflügel
Schlagworte
Repräsentativer Eingangsbereich des Vorderhauses als wohnwerterhöhendes Merkmal für Wohnung im Seitenflügel; Mieterhöhung; Berliner Mietspiegel; Orientierungshilfe
Leitsatz
Ein repräsentativer Eingangsbereich des Vorderhauses ist als wohnwerterhöhendes Merkmal bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für eine Wohnung im Seitenflügel jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn der Seitenflügel auch über den repräsentativen Eingangsbereich des Vorderhauses zu erreichen ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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