Urteil Reparaturklausel zu Lasten des Pächters ergreift keine Bauschäden, die Dritte verursachen


Schlagworte

Reparaturklausel zu Lasten des Pächters ergreift keine Bauschäden, die Dritte verursachen

Leitsatz

Wird die Mauer einer Gaststätte durch Bauarbeiten von Dritten ge-schädigt, so hat im Verhältnis zum Pächter der Verpächter die Ge-brauchsfähigkeit der Gaststätte wieder herzustellen. Der Verpächter kann den Pächter dann nicht auf eine vertragliche Reparaturklausel verweisen, wonach der Pächter während der Pachtzeit Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten auf seine eigenen Kosten vorzunehmen hat.

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