Urteil Reparaturen durch Mieter
Schlagworte
Reparaturen durch Mieter; Verwendungen, notwendige; Verwendungsersatz, Mieter; Zustand, zu dem vertragsgemäßen Gebrauch geeignet; Aufwendungen des Mieters; Reparaturen; Gebrauchsfähigkeit der Mietsache, Herstellung durch Mieter; Wiederherstellung durch Mieter; Reparaturen durch Mieter, Ersatz
Leitsatz
Aufwendungen des Mieters zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes der Mietsache sind nicht notwendige Verwendungen im Sinne des § 547 BGB; für derartige Aufwendungen schuldet der Vermieter Ersatz gemäß § 538 Abs. 2 BGB.
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