Urteil Reparatur eines Rohrbruchs durch Mieter
Schlagworte
Reparatur eines Rohrbruchs durch Mieter; Verwendungsersatzanspruch; Verwendungsersatz; Verwendungen, notwendige; Reparaturkosten; Rohrbruch; Instandhaltung; Instandsetzung; Wasserversorgung
Leitsatz
Die Reparatur eines Rohrbruches in einer Mietwohnung stellt eine notwendige Verwendung im Sinne von § 547 BGB dar.
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