Urteil Renovierungskosten
Schlagworte
Renovierungskosten; Makler
Leitsätze
1. Der Nachmieter kann Rückzahlung der "Renovierungskosten", die er für Renovierungsarbeiten des Vormieters an den Wohnungsmakler gezahlt hat, von dem Makler nicht nach § 9 Abs. 7 Satz 1 WoBindG verlangen.
2. Auch ein Anspruch aus § 812 BGB gegen den Makler entfällt jedenfalls dann, wenn dieser das Geld zur Begleichung von Kosten der Schönheitsreparaturen an den diese ausführenden Handwerker weitergeleitet hat.
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