Urteil Reinigungsvertrag als Werkvertrag, Minderung nur bei konkreten behaupte-ten Mängeln
Schlagworte
Reinigungsvertrag als Werkvertrag, Minderung nur bei konkreten behaupte-ten Mängeln
Leitsätze
1. Ein Reinigungsvertrag für Ferienwohnungen ist als Werkvertrag einzuordnen.
2. Der Vergütungsanspruch wird mit der Vollendung fällig.
3. Gewährleistungsansprüche können nur für konkret vorgetragene Mängel und ein erfolgloses Nacherfüllungsverlangen geltend gemacht werden.
(Leitsätze der Redaktion)
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