Urteil Reihenhaus als Einfamilienhaus
Schlagworte
Reihenhaus als Einfamilienhaus; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Einfamilienhaus; Reihenhaus; Wohngebäude
Leitsatz
Reihenhäuser sind Einfamilienhäuser, auch wenn gemeinsame Versorgungsanschlüsse und ein gemeinsames Dach mit durchgehender Dachrinne vorhanden sind und die einzelnen Wohneinheiten nicht durch eine Brandmauer getrennt sind.
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