Urteil Reichweite des Entschädigungsausschlusses bei Wiedergutmachung
Schlagworte
Reichweite des Entschädigungsausschlusses bei Wiedergutmachung
Leitsatz
§ 1 Abs. 2 Satz 2 NS-VEntschG schließt eine Entschädigung aus, wenn dem Geschädigten oder dessen Rechtsnachfolgern rückerstattungsrechtliche Leistungen erbracht wurden, um einen denselben Geschädigten betreffenden Verlust desselben Vermögenswertes wiedergutzumachen.
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