Urteil Rehabilitierungsentscheidung
Schlagworte
Rehabilitierungsentscheidung; Güterentziehung; Schädigungszeitpunkt
Leitsätze
1. Die Aufnahme von eingezogenen Gütern in die Reha-Entscheidung ist ausnahmsweise zulässig.
2. Eine Feststellung des Schädigungszeitpunktes ist dem Rehabilitierungsgericht versagt.
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