Urteil Rehabilitierung wegen Unterbringung in Kinderheimen
Schlagworte
Rehabilitierung wegen Unterbringung in Kinderheimen; Willkürverbot
Leitsätze
1. Die Auslegung, nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz seien nur Maßnahmen rehabilitierungsfähig, die durch eine strafrechtlich relevante Tat veranlasst worden seien, ist willkürlich und mit Art. 3 GG nicht zu vereinbaren.
2. Der Begriff der "Tat" im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 StrRehaG kann nicht nur als eine bestimmte, möglicherweise strafrechtlich relevante Verhaltensweise, sondern muss allgemein als Anlass für die die Freiheitsentziehung anordnende Entscheidung verstanden werden.
(Leitsätze der Redaktion)
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